- mit Kindern unter einem Jahr:
Voraussetzung ist ein individueller Bedarf der Eltern aufgrund von Erwerbstätigkeit, Schule, Berufsausbildung, Studium, Umschulung, Arbeitssuche oder wenn die
Betreuung zum Wohle des Kindes aus anderen Gründen erforderlich ist.
- mit Kindern zwischen 1 Jahr und der Vollendung des 3. Lebensjahres:
seit dem 01.08.13 besteht ein Grundanspruch auf einen Betreuungsplatz von bis
zu 20 Stunden/Woche. Darüber hinaus ist ein individueller Bedarf nachzuweisen
(Bescheinigung vom Arbeitgeber).
- mit Kindern über drei Jahren:
besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Eine
Kostenübernahme der Betreuung bei einer Tagesmutter kann nur ergänzend oder
bei besonderem Bedarf erfolgen.
- Die Berechnung des Kostenbeitrags für Eltern erfolgt einkommensunabhängig
anhand der in der Familie lebenden Kinder unter 18 Jahren.
- Die Wirtschaftliche Jugendhilfe des Jugendamtes überweist nach Bewilligung des
Antrages die laufende Geldleistung (€5,50/Betreuungsstunde) an die Tagesmutter.
Die Eltern erhalten einen separaten Bescheid über die Höhe ihres Kostenbeitrags,
den sie dann monatlich ans Jugendamt bezahlen.
- Grundsätzlich werden Jugendhilfeleistungen im Lkr. Esslingen erst ab einer
Betreuungszeit von mind. 5 Stunden pro Woche bzw. 21,5 Std. im Monat gewährt.
Kostenbeitrag der Eltern pro Betreuungsstunde |
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Familie mit einem Kind unter 18 | € 2,00 |
Familie mit zwei Kindern unter 18 |
€ 1,51 |
Familie mit drei Kindern unter 18 | € 1,00 |
Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 |
€ 0,33 |