Pro Betreuungsstunde bezahlen die Eltern an mich einen Eigenanteil in Höhe von
€ 2,50/Stunde und €2,36 mit einem Kind im Haushalt lebenden Kind, mit 2 Kindern
€ 1,84.
Der Eigenanteil an mich ist 12x jährlich zu bezahlen.
Mit diesem Eigenanteil an mich sind die Kosten für Lebensmittel und haushaltsübliche Gebrauchsartikel abgedeckt.
Zuschüsse durch den Arbeitgeber
Nach §3 Nr. 33 Einkommenssteuergesetz sind Leistungen, die ein Arbeitgeber zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder seiner Arbeitnehmer erbringt, steuerfrei.
Zusammenfassend müssen hierfür folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- der Arbeitgeber zahlt den Betrag zweckgebunden entweder direkt an die Tagesmutter oder mit dem Lohn/Gehalt an Sie als Arbeitnehmer (kann auch der Ehemann bekommen)
- die Betreuung darf nicht bei den Eltern zuhause stattfinden.
Für den Arbeitgeber sind diese Kosten als Betriebskosten voll abzugsfähig
(Quelle: Steuerberaterkammer Stuttgart)
Freihaltepauschale
Für die Freihaltung des Betreuungsplatzes erhalte ich zum Zeitpunkt des Abschlusses des Betreuungsvertrags von den Eltern eine Freihaltepauschale in Höhe von € 500,-. Wird der Betreuungsplatz von den Eltern nicht in Anspruch genommen, wird die Freihaltepauschale von mir einbehalten. Wird die Betreuung ordnungsgemäß angetreten, so erhalten die Eltern die Freihaltepauschale bei Beendigung des Betreuungsverhältnisses wieder zurück.
Durch diese Pauschale wird sicher gestellt: