Was kostet eine Tagesmutter...

Die aktuell laufende Geldleistung vom Jugendamt (Jugendhilfe) zzgl. € 2,-/Std. Eigenanteil der Eltern.

 

Es gibt mehrere Arten der Finanzierung. Privat und/oder über das Jugendamt.

 

Der Regelfall ist folgender:

1. Die Eltern melden beim Tageselternverein den Bedarf einer Tagesmutter an oder finden sie selber über das Internet und nehmen direkt Kontakt auf.

2. Es erfolgt ein erstes Kennenlernen. Während dieses ersten Geprächs lerne ich Sie und Ihr Kind erst einmal in Ruhe kennen, erfrage Dinge wie Vorlieben und Abneigungen des Kindes, Rituale, Gewohnheiten und Bedürfnisse. Stimmt hier "unsere Chemie", wird mit mir ein Vertrag und die Anträge für das Jugendamt (LRA) ausgefüllt. Diese werden dann an das Landratsamt weitergeleitet. Das LRA berechnet dann den Eigenanteil, den die Eltern an das Jugendamt zu zahlen haben 

 

Zuschüsse durch den Arbeitgeber

Nach §3 Nr. 33 Einkommenssteuergesetz sind Leistungen, die ein Arbeitgeber zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder seiner Arbeitnehmer erbringt, steuerfrei.

Zusammenfassend müssen hierfür folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

- der Arbeitgeber zahlt den Betrag zweckgebunden entweder direkt an die Tagesmutter oder mit dem Lohn/Gehalt an Sie als Arbeitnehmer (kann auch der Ehemann bekommen)

 

- die Betreuung darf nicht bei den Eltern zuhause stattfinden.

 

Für den Arbeitgeber sind diese Kosten als Betriebskosten voll abzugsfähig

(Quelle: Steuerberaterkammer Stuttgart)

 

 

Kostenbeitrag ans Jugendamt

 

Eltern, die ihr Kind in Tagespflege geben, sollen gegenüber Eltern, deren Kind eine Kindertageseinrichtung besucht, nicht benachteiligt werden. Daher wird der Kostenbeitrag einkommensunabhängig und für jedes Alter des Kindes gleich berechnet

 

 

 

Freihaltepauschale

 

Für die Freihaltung des Betreuungsplatzes erhält die Kindertagespflegeperson zum Zeitpunkt des Abschlusses des Betreuungsvertrags von den Eltern eine Freihaltepauschale in Höhe von € 500,-. Wird der Betreuungsplatz von den Eltern nicht in Anspruch genommen, ist die Kindertagespflegeperson berechtigt, die Freihaltepauschale einzubehalten. Wird die Betreuung ordnungsgemäß angetreten, so erhalten die Eltern die Freihaltepauschale bei Beendigung des Betreuungs-

verhältnisses wieder zurück.

 

Durch diese Pauschale wird sicher gestellt:

 

  • das ich als Kindertagespflegeperson den Platz tatsächlich bis zum Betreuungsbeginn frei halte
  • und dass das Tageskind auch sicher zur Betreuung zu mir gegeben wird

 

 

 

 

 

 

Nicole Agethen

Qualifizierte Kindertagespflegeperson

Beethovenstr. 3

73760 Ostfildern-Nellingen

Tel. 0711-91403096

 

Meine Zielgruppe

Ich betreue Kinder von:

 

Montag bis Donnerstag 

von 8 - 13 Uhr

Mittwochs 8 bis 16 Uhr

bzw. je nach Vereinbarung

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